Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze 2026
13. Mai 2026Umsatzsteuerliche Risiken bei innergemeinschaftlichen Erwerben
10. Juni 2026Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung den Splittingtarif wählen. Dabei werden die Einkünfte beider Partner zusammengerechnet, halbiert, nach dem Grundtarif besteuert und anschließend verdoppelt. Diese Methode führt regelmäßig zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung, insbesondere bei unterschiedlich hohen Einkommen.
Der Splittingtarif wirkt vor allem durch eine Milderung der Steuerprogression und die doppelte Nutzung des Grundfreibetrags.
Eine Abschaffung ohne gleichzeitige Senkung der Steuersätze würde für viele Steuerpflichtige faktisch eine Mehrbelastung bedeuten. Besonders betroffen wären Haushalte mit mittleren Einkommensbereichen.