Sponsorengelder können abzugsfähige Betriebsausgaben sein
12. März 2026Abschaffung des Ehegattensplitting und mögliche steuerliche Auswirkungen
29. Mai 2026Mit Wirkung zum 01.01.2026 stieg der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro je Stunde. Infolgedessen erhöht sich die monatliche Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs auf 603 Euro. Das maximal zulässige Jahresentgelt beträgt damit 7.236 Euro.
Der Übergangsbereich (Midijob) beginnt ab 603,01 Euro Monatsentgelt und reicht bis 2.000 Euro. Für Arbeitnehmer in diesem Bereich gelten reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Ab dem 01.07.2026 besteht zudem erstmals die Möglichkeit, eine einmal erklärte Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht einmalig für zukünftige Zeiträume aufzuheben. Maßgeblich sind die Vorgaben der Geringfügigkeits-Richtlinien 2026.