Azubis zur/zum Steuerfachangestellten (m/w/d)
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11. April 2023Fiskus schaut auf Online-Verkäufe
Am 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Kraft getreten, mit welchem Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzt. Die erste Übermittlung für den Meldezeitraum 2023 ist im Januar 2024 durchzuführen. Durch das Gesetz werden zukünftig private Onlineverkäufe von Waren oder Dienstleistungen (z.B. Vermietungen über AirBnB oder der Verkauf von Eintrittskarten über Onlineplattformen) unter Umständen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet, welches die Daten an die Finanzämter weiterleitet. Plattformen wie eBay, Momox, AirBnB oder Etsy müssen demnach die Dienstleistungs- und Veräußerungsgeschäfte sowohl von professionellen Verkäufern als auch von Privatpersonen melden. Es gibt hierbei jedoch eine Bagatellgrenze von 30 Verkäufen pro Plattform und Jahr mit Einnahmen von insgesamt unter 2.000 €. Wer in diesem geringfügigen Rahmen auf Online-Plattformen tätig ist, wird somit nicht gemeldet.
Aber keine Panik: Ob die Verkaufsaktivitäten letztendlich zu einer Steuerpflicht führen, hängt ganz vom Einzelfall ab. Beim Verkauf von Gegenständen des täglichen Gebrauchs (z.B. eines Handys) fällt keine Steuer an, sofern der Verkauf nicht gewerbsmäßig betrieben wird. Bei Gegenständen, die nicht als Gegenstände des täglichen Gebrauchs gelten, sind etwaige Veräußerungsgewinne i.d.R. nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei. Zudem bleiben die Gewinne steuerfrei, wenn sie weniger als 600 € im Jahr betragen. Das war auch schon vor der Einführung des PStTG so.
Außerdem musste man schon immer ein Gewerbe anmelden, wenn man dauerhaft und mit Gewinnerzielungsabsicht Dinge oder Dienstleistungen (online) verkauft hat. An der Steuerpflicht von gewerblich tätigen Online-Händlern hat sich somit durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz nichts geändert, es gelten nun lediglich verschärftere Kontrollmechanismen.
Ziel des Gesetz ist es, steuerlich nicht erfasste Händler zu identifizieren und einen Abgleich mit den Daten laut der Steuererklärung bzw. Buchführung möglich zu machen.