Investmentfonds und ETFs: Das sollten Anleger steuerlich wissen
25. November 2025Gutscheine und Sachbezüge für Arbeitnehmer
9. Februar 2026Zum 1. Januar 2026 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland angehoben. Diese Anpassung wirkt sich unmittelbar auf geringfügige und sozialversicherungsrechtlich privilegierte Beschäftigungsverhältnisse aus und erfordert eine Überprüfung bestehender Arbeitsverträge.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 2026 13,90€ brutto je Stunde. Infolge dieser Erhöhung wurde auch die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst. Die Minijob-Grenze liegt nun bei 603,00€ monatlich (entsprechend 7.236,00€ jährlich).
Der sogenannte Midijob-Übergangsbereich beginnt oberhalb der Minijob-Grenze und reicht bis zu einem monatlichen Verdienst von 2.000 Euro.
Beschäftigte in diesem Bereich zahlen reduzierte Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, erhalten jedoch den vollen Sozialversicherungsschutz, insbesondere in der Renten- und Krankenversicherung. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass Arbeitszeiten und Stundenlöhne regelmäßig kontrolliert werden müssen. Abweichungen können dazu führen, dass ein Minijob ungewollt in einen Midijob übergeht. Bestehende Tarifverträge bleiben grundsätzlich wirksam, soweit sie die gesetzlichen Mindestvorgaben einhalten.