10. Juni 2026

Umsatzsteuerliche Risiken bei innergemeinschaftlichen Erwerben

Beim innergemeinschaftlichen Erwerb wird eine Ware aus einem anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland geliefert. Der Erwerb unterliegt grundsätzlich der deutschen Umsatzsteuer.  Wird der Vorgang nich korrekt erkannt, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen,etwa wenn ausländische Umsatzsteuer berechnet wird und zusätzlich Erwerbsteuer anfällt. Um dieses Risiko zu vermeiden, sollte beim Einkauf stets eine gültige deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Die Rechnung ist sorgfältig zu prüfen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die im Rahmen des innergemeinschaftlichen Erwerbs geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden.